Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt Pflege-Volksbegehren für unzulässig

München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren zur Pflege für nicht zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, die gesetzlichen Vorgaben seien nicht gegeben. Damit stellten sich die Richter hinter die Einschätzung des bayerischen Innenministeriums. Dies hatte darauf verwiesen, dass Teile der Forderungen bereits im Bundesrecht geregelt seien und der Freistaat deshalb keine Gesetzesbefugnisse hat. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten 100.000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern vor allem mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern im Freistaat.

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