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Bauplan mit Sparschwein und Geldscheinen, Symbolbild

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Wichtiger Richterspruch für Bausparer

Das Landgericht Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, das viele Bausparer betreffen könnte: Es erklärte eine Klausel für unwirksam, nach der die Bausparkasse Badenia Verträge nach 15 Jahren Laufzeit kündigen konnte.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock.

Die Vertragsklausel sollte dem Unternehmen ermöglichen, nach vorheriger Ankündigung einen Bausparvertrag zu kündigen, wenn dieser nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hat oder ein Kunde die Zuteilung des Bauspardarlehens nach 15 Jahren noch nicht angenommen hat. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt.

Benachteiligung der Sparer

Das Gericht befand nun, die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer (Az.: 10 O 509/16). Die Karlsruher Entscheidung könnte Pilotcharakter haben, denn auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen. Dagegen laufen ebenfalls Klagen von Verbraucherschützern.