Wie von der Anwältin A.s beantragt, drohte das Verwaltungsgericht zudem mit einem weiteren Zwangsgeld derselben Höhe, um die "Verpflichtung der Stadt Bochum" durchzusetzen, den Tunesier nach Deutschland zurückzuholen, wie das Gericht mitteilte.
Gericht sieht keine "Unmöglichkeit der Rückholung"
Auf eine "tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Rückholung" von A. könne sich die Stadt nicht berufen, hieß es in der Erklärung. Es fehle es an "hinreichenden Ermittlungen" zur Bereitschaft Tunesiens, an einer Rückführung mitzuwirken, kritisierte das Verwaltungsgericht. So sei die diplomatische Anfrage an die tunesischen Behörden bislang nur an die deutsche Botschaft in Tunis weitergeleitet worden. Auch sei "völlig offen", ob A. ohne Reisepass ausreisen könne. Ein Ausreiseverbot sei nicht verhängt worden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte am Dienstagabend die Beschwerde der Stadt Bochum gegen das zuvor vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angedrohte 10.000-Euro-Zwangsgeld zurückgewiesen. Die Gelsenkirchener Richter hatten der Stadt Bochum zudem ein Ultimatum für die Erfüllung ihrer Rückholpflicht gestellt, das am Dienstag um Mitternacht ablief.
Bamf will Abschiebeverbot aufheben lassen
Das Bundesflüchtlingsamt hat heute die Aufhebung des gerichtlichen Abschiebeverbots für den Tunesier beantragt. Beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei ein Antrag der Behörde eingegangen, den Verbotsbeschluss abzuändern, sagte ein Gerichtssprecher. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe dabei auf die Entwicklung der vergangenen drei Wochen verwiesen. Der Umgang der Behörden in Tunesien mit Sami A. zeige, dass ihm dort keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe.
Abschiebung unter umstrittenen Umständen
Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor. Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin, A. nach Deutschland zurückzuholen und drohte in der Folge das Zwangsgeld an.