Nun müssen die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob gegen die verdächtigen Personen Ermittlungen eingeleitet werden. Laut Rechtslage muss die Wahl geheim stattfinden. Demnach ist es verboten, Aufnahmen von Stimmzetteln zu veröffentlichen. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße bestraft werden.
© picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa
Symbolbild Stimmzettel
Bundestagswahl: Strafanzeigen wegen Verletzung von Wahlgeheimnis
Nach der Bundestagswahl hat der Bundeswahlleiter mehr als 40 Strafanzeigen gestellt - wegen des Verdachts der Verletzung des Wahlgeheimnisses. Wie die "Welt" berichtet, waren in sozialen Netzwerken Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln aufgetaucht.