Nun müssen die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob gegen die verdächtigen Personen Ermittlungen eingeleitet werden. Laut Rechtslage muss die Wahl geheim stattfinden. Demnach ist es verboten, Aufnahmen von Stimmzetteln zu veröffentlichen. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße bestraft werden.
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