Lohfink hatte zwei Männer wiederholt der Vergewaltigung bezichtigt - zu Unrecht, wie das Amtsgericht Berlin Tiergarten befand. Die Verteidiger Lohfinks wiesen das Urteil als falsch und die 80 Tagessätze über je 250 Euro als zu hoch zurück.
Mitte Februar dieses Jahres bestätigte das Berliner Kammergericht das Urteil in einem Revisionsverfahren. Die Festsetzung der Tagessatzhöhe auf Grundlage von Lohfinks Einkommenwurde einer anderen Abteilung des Amtsgerichts übertragen.
Wirtschaftliche Verhältnisse durchleuchtet
Daraufhin führte das Amtsgericht in den vergangenen Monaten eigene Ermittlungen zu Lohfinks wirtschaftlichen Verhältnissen durch und fragte bei auch bei Fernsehsendern nach. In der Folge sei der Tagessatz über 250 Euro bestätigt worden. Lohfinks Verteidigung habe dem inzwischen zugestimmt.
Die vielbeachtete Verhandlung über Lohfinks Vorwürfe hatte eine bundesweite Debatte über eine Sexualstrafrechtsreform befeuert. Im Mittelpunkt des Prozesses standen im Internet verbreitete Aufnahmen des Geschlechtsakts zwischen Lohfink und ihren Bekannten.