Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit dem Recht Schweigers auf Meinungsfreiheit, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Klägerin muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Schweiger hatte Ende September eine private Nachricht der Frau auf seiner Facebook-Seite mitsamt deren Namen und Porträtfoto veröffentlicht. Die Frau sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.
Sie hatte Schweiger in dem Text gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es laut Gerüchten vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem ging sie ihn an: "Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an." Der Schauspieler antwortete ihr darauf "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" und veröffentlichte das auf seiner Seite.