Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde.
Prozess wegen verletzter Persönlichkeitsrechte
Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte. Es enthält Inhalte aus langen vertrauensvollen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln Kohl 2017 eine Million Euro zugesprochen, nur wenige Wochen vor dessen Tod. Maike Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.
Gericht erklärt manche Zitate für zulässig
Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.
Mit dpa-Material.
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