Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Strafzahlungen nach CumCum-Deals? Banken legen 490 Mio. zurück

In welchem Umfang haben sich Banken an CumCum-Aktiengeschäften zu Lasten des Fiskus beteiligt? Erstmals hat das Bundesfinanzministerium Zahlen vorgelegt, mit welchen möglichen Strafzahlungen die Geldhäuser rechnen. Von Arne Meyer-Fünffinger.

Deutsche Banken haben ausländischen Besitzern von Aktien hiesiger Unternehmen dabei geholfen, die Zahlung von Kapitalertragssteuer zu umgehen – allen voran ausgerechnet die im Zuge der Finanzkrise vom Staat gestützte Commerzbank. Das hatten BR Recherche und Report München im Mai vergangenen Jahres gemeinsam mit dem Handelsblatt enthüllt. Vor etwa zwei Wochen teilte das Geldinstitut dann mit, dass es deswegen vorsorglich Rückstellungen in Höhe von 10,5 Millionen Euro gebildet hat – wegen möglicher Steuer-Rückforderungen. Jetzt ist klar: Auch andere Banken in Deutschland haben so gehandelt.

Mindestens 77 Banken haben Rückstellungen wegen CumCum-Deals gebildet

Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Danach rechnen 77 Banken mit – Zitat – „finanziellen Belastungen aus CumCum-Gestaltungen“. Zusammen haben sie über 490 Millionen Euro zurückgelegt.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund weiterer Untersuchungen der BaFin abweichende Werte oder aufgrund von Prüfungen der zuständigen Finanzbehörden niedrigere oder höhere Strafzahlungen ergeben.
Antwort des Bundesfinanzministeriums vom 20. November

Die Summe von 490 Millionen Euro hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt, die im Juli allen Banken in Deutschland einen Fragebogen geschickt hatte, um sich einen Überblick über mögliche Belastungen zu verschaffen. Christoph Spengel, Steuerexperte von der Uni Mannheim, überrascht dieses Ergebnis.

Niemand hat noch im Sommer dieses Jahres im Entferntesten daran gedacht, dass mindestens 77 deutsche Kreditinstitute in CumCum-Geschäfte verwickelt sind. Letztlich dürfte es sich bei diesen jetzt von den Banken angegebenen Summen nur um den minimalen Steuerschaden handeln, weil unter dem Strich nur CumCum-Geschäfte berücksichtigt worden sind, die zwischen 2013 und 2015 getätigt worden sind. Das Bundesfinanzministerium hat da nämlich nur einen sehr engen Rahmen festgelegt, in dem diese Geschäfte als missbräuchlich gelten könnten. Da ist also gegenüber den Banken eine sehr wohlwollende Haltung an den Tag gelegt worden."
Steuerexperte Christoph Spengel von der Uni Mannheim