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Sparkassenpräsident Fahrenschon geht gegen Strafbefehl vor

Sparkassenpräsident Fahrenschon geht gegen Strafbefehl vor

Der ehemalige bayerische CSU-Finanzminister Georg Fahrenschon wehrt sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft München I hatte zuvor gegen ihn einen Strafbefehl beantragt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der heutige Präsident des deutschen Sparkassen und Giroverbandes (DSGV) hat nach eigenen Angaben keine Steuern hinterzogen, sondern seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 lediglich verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Dass die Staatsanwaltschaft München in dieser "verspäteten und schrittweisen Abgabe der Steuererklärungen" eine vorsätzliche Steuerhinterziehung sieht, will Georg Fahrenschon nicht akzeptieren. Der DSGV antwortete BR24 via Twitter und wies die Vorwürfe zurück, dass es sich nicht um eine Hinterziehung handele, sondern um eine verspätete Abgabe der Erklärungen.

Fahrenschon will Klärung

Statt den erlassenen Strafbefehl zu bezahlen geht Fahrenschon in eine juristische Klärung vor dem Amtsgericht München. Seine schrifltiche Stellungnahme liegt dem BR vor. Im Jahr 2016 habe er demnach alle vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt.

Fahrenschon bedauert Versäumnis

Mit Blick auf seine Vorbildrolle als Sparkassenpräsident bedauert Fahrenschon sein Versäumnis "sehr". Dass er seiner Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der jeweiligen Erklärungen nicht nachgekommen sei, nennt Fahrenschon "kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat." Morgen will sich Fahrenschon trotz des bekannt gewordenen Strafbefehls zur Wiederwahl als Sparkassenpräsident für weitere 6 Jahre stellen.