Mit der Regelung sollen Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr erlaubt werden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf die ihr vorliegende Verordnung. Sie soll demnach am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen werden.
"Erhebliches öffentliches Interesse"
An den Veranstaltungen bestehe "ein erhebliches öffentliches Interesse", da dank Public Viewing viele Fußball-Fans, die sich eine Reise nach Russland nicht leisten könnten, live die Spiele zusammen mit vielen anderen auf Großleinwänden verfolgen könnten, begründete Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) demnach die Verordnung.
Rechtssicherheit für Veranstalter
Die für den Lärmschutz zuständige SPD-Politikerin will vor allem Event-Veranstaltern und Gastronomen Rechts- und Planungssicherheit verschaffen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.
Die WM in Russland beginnt am 14. Juni. Titelverteidiger Deutschland spielt erstmals am 17. Juni um 17.00 Uhr gegen Mexiko.