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Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident Bundesverfassungsgericht

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O-Ton B5: Kirchhof begründet Urteil zum Medizinstudium

Das Bundesverfassungsgericht hält das Vergabeverfahren für Medizin-Studienplätze für teilweise verfassungswidrig. Das hat der Vorsitzende des ersten Senats, Kirchhof, verkündet.

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"Damit werden Berufschancen eröffnet oder abgeschnitten. Es werden individuelle Lebensplanungen vom Staat erheblich mitgestaltet obwohl Artikel 12 Grundgesetz jedem Deutschen verspricht, Ausbildungsstätte und Beruf frei zu wählen. Das knappe Angebot macht die Zuteilung der Studienplätze unausweichlich. Wenn der Staat aus diesem Grund Berufschancen zuteilt, ist er nach Artikel 12 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 GG aber zumindest darauf verpflichtet, die Ausbildungsplätze chancebgerecht zu vergeben."

Die Debatte um den Numerus Clausus hat eine neue Richtung genommen: Die Abiturnote allein darf in Zukunft nicht mehr ausschlaggebend für die Platzvergabe im Medizinstudium sein. Bis Ende 2019 gelten noch die bisherigen Vorschriften, dann muss es neue Regelungen geben. Das soeben verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte auch Strahlkraft auf andere Studiengänge mit hohen NCs haben, wie etwa Jura, Veterinärmedizin oder Psychologie.


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