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Stromnetz: Strommasten einer Hochspannungsleitung

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Netzentgelt-Befreiung in Deutschland ist illegal

Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 war nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal. Aus Sicht der EU-Kommission gab es für die Befreiung keinen Grund.

Die EU fordert nun die Regierung auf diese Beihilfen zurückzufordern. Den Wettbewerbshütern zufolge waren in Deutschland Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese sind normalerweise Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher zahlen müssen.

Begründung für Rabatte unbegründet

Nach Schätzungen der Behörden sparten die großen Stromverbraucher wie etwa Industriebetriebe allein im Jahr 2012 durch die Befreiung rund 300 Millionen Euro. Die Rabatte wurden damals damit gerechtfertigt, dass große Betriebe mit ihrem konstanten Verbrauch niedrigere Kosten verursachen als andere Verbraucher.

Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren in den Jahren 2012 und 2013 verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern.