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Auge in Smartphone-Kamera mit Paragraph, Symbolfoto Strafen fuer Gaffer

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Länder wollen Gaffer für Fotos toter Unfallopfer bestrafen

Die Bundesländer wollen sensationsgieriges Fotografieren von Todesopfern bei Unfällen unter Strafe stellen. Die Länderkammer beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Bundesrat hat heute die Möglichkeit einer effektiveren Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie die Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von bei Unfällen Verstorbenen auf den Weg gebracht.

Immer wieder werden Rettungsmaßnahmen behindert

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, bei dem Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller ist, erklärt Innenminister Lorenz Caffier:

"Während früher bei jedem Unfall Schaulustige herbeiströmten, die gratis und unentgeltlich jede Menge gute Ratschläge verteilten, haben die Einsatzkräfte zunehmend mit Unbeteiligten zu tun, die durch Gaffen, Fotografieren und Filmen Rettungsmaßnahmen behindern und Unfallopfer auch noch nachträglich bloßstellen, indem sie die Aufnahmen ins Netz stellen. Daher begrüße ich den heute beschlossenen Weg ausdrücklich. Denn es ist nur abstoßend, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre Sensationsgier zu befriedigen und das Leid anderer nutzen, um sich selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen." Lorenz Caffier, Innenminister dem Mecklenburg-Vorpommern

Auch die Rechte Verstorbener sollen besser geschützt werden

Bisher besteht ein strafrechtlicher Schutz gegen die Herstellung von bloßstellenden Bildaufnahmen verunglückter Unfallopfer nicht, wenn das Opfer verstorben ist. Mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen und Mecklenburg-Vorpommern soll diese Gesetzeslücke geschlossen werden, indem der Schutzbereich des § 201a des Strafgesetzbuches auch auf bei Unfällen verstorbene Personen erweitert wird.