Ein Rettungswagen
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Notarztfahrzeuge im Einsatz. Bei einem Notarzteinsatz entstehen in Einzelfällen hohe Kosten - wer trägt sie?

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Krankentransporte: Wer bezahlt die Rechnung?

Ein Rettungswageneinsatz kann Leben retten. Im Notfall ist schnelle Hilfe die oberste Priorität. Doch was ist ein Notfall? Wann übernimmt die Krankenkasse den Transport? Wann muss man zuzahlen oder selbst zahlen? Fragen und Antworten.

💬 Mitdiskutieren lohnt sich: Dieser Beitrag ist aufgrund von Anregungen aus der BR24-Community entstanden. Im Rahmen des Formats "Dein Argument" suchen wir in den Kommentarspalten nach zusätzlichen Argumenten, um sie in unsere Berichterstattung aufzunehmen. Auch im "Social Listening" sind Kosten für Krankentransporte ein Thema. 💬

Bei medizinischen Notfällen zählt jede Sekunde. Vielen Menschen ist aber unklar, welche Kosten bei Notarzt- und Rettungswageneinsätzen entstehen und wer sie tragen muss.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten, die bei Notarzt- und Rettungswageneinsätzen anfallen, werden in der Regel von der Krankenkasse oder der Krankenversicherung übernommen - wenn die Einsätze medizinisch notwendig sind. Ob dies der Fall war, bescheinigt der Notarzt oder der behandelnde Arzt. Grundsätzlich hat jeder, der Mitglied bei einer Sozialversicherung ist, einen Anspruch auf Kostenübernahme bei Notruf-Einsätzen.

Krankenkassen zahlen alle Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch ohne stationäre Behandlung, und die Leistungen, die stationär erbracht werden. Neben den Rettungsfahrten zahlt die Krankenversicherung auch Krankenwagenfahrten, wenn eine fachliche Betreuung notwendig ist.

Rettungswagen und Krankenwagen: Was ist der Unterschied?

Krankenwagen sind keine Rettungswagen: Sie bringen Patienten, die nicht selber fahren können oder liegend transportiert werden müssen, in die Klinik, zum Arzt oder zur Reha. Rettungswagen hingegen sind speziell für Notarzteinsätze ausgestattet und werden in Notfällen immer geschickt. Krankenkassen zahlen die Einsätze für beide Wagentypen.

Darüber hinaus übernehmen die Kassen auch die Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte im Taxi oder in einem Mietwagen. Wenn beispielsweise Krebspatienten häufig zur Chemotherapie ins Krankenhaus fahren müssen, können sie ihrer Krankenkasse die Fahrtkosten in Rechnung stellen. Allerdings müssen diese Fahrten in der Regel vorab angemeldet und genehmigt werden. Es gibt auch eine Pauschale bei der Benutzung von Privat-Pkws, es wird aber höchstens der Betrag erstattet, der bei einem Transport mit einem Krankenwagen angefallen wäre.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Bei medizinisch notwendigen Krankentransporten aller Art, also beim Einsatz von gewöhnlichen Krankentransportwagen genauso wie beim Einsatz von Rettungswagen, gilt die gleiche Regelung wie bei der Zuzahlung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten: Versicherte müssen einen Teil der Kosten selbst bezahlen, die für die Beförderung entstehen. Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.

Wann muss ich selbst bezahlen?

Wenn wider besseres Wissen ein Rettungswagen gerufen wird, zum Beispiel, weil jemand lange Wartezeiten beim Arzt umgehen will, müssen die Kosten für den Einsatz selbst übernommen werden. Je nach Fall ist eine solche Handlung sogar straffällig.

Wenn ein Patient sich weigert, ins Krankenhaus transportiert zu werden, nachdem er oder sie den Notarzt gerufen hat, dann müssen die Kosten für die so entstandene Leerfahrt des Rettungswagens selbst bezahlt werden. Den Notarzteinsatz übernimmt die Krankenkasse.

Wie teuer ist ein Einsatz?

Die Kosten für einen Rettungsdiensteinsatz werden bei gesetzlich Versicherten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen und folgen laut dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) einer festgelegten Grundpauschale, die kilometerunabhängig ist, um ein Kostengefälle zwischen Stadt und Land zu vermeiden. Die Grundgebühr für einen Notfalleinsatz beträgt nach BRK-Angaben für das Bundesland Bayern 820 Euro und für einen Notarzteinsatz 1.020 Euro. Bei einem Krankentransport, der kein Notfall ist, fällt in Bayern eine Grundgebühr von 62 Euro an, zu der noch ein Betrag je gefahrenem Kilometer hinzukommt.

Für Privatversicherte sind die ärztlichen Leistungen in diesen Pauschalen nicht enthalten. In den Statuten der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern GmbH (ZAST) ist festgeschrieben, dass im Falle von privatversicherten Patienten der behandelnde Arzt seine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte selbst in Rechnung stellt. Diese werden dann von der privaten Krankenkasse übernommen.

Rettungswagen oder nicht?

In der Abwägung, ob man einen Rettungswagen rufen sollte oder nicht, rät das Deutsche Rote Kreuz: Im Zweifel immer den kostenlosen Notruf 112 wählen. Wer unsicher ist, ob ein Rettungswagen notwendig ist, kann bei den Mitarbeitern der 112 um Hilfe bei der Einschätzung der Lage bitten. Wichtig ist, die vorliegende Situation und die Symptome so genau wie möglich zu beschreiben. Eine Alternative zum Notruf ist ein Anruf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Wenn es um einen Rettungswagen für jemand anderen als sich selbst geht, gilt in jedem Fall: Im Zweifel immer Hilfe rufen - die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse oder Krankenversicherung der Betroffenen. Nothilfe zu leisten ist in Deutschland eine Pflicht, ihre Unterlassung kann strafbar sein.

Im Video (Archiv von Mai 2023): Neue Fahrzeug-Generation an Rettungswagen in Bayern

Neue Rettungswagen-Generation in Bayern
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Neue Rettungswagen-Generation in Bayern

Dieser Artikel ist erstmals am 12. Februar 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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