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Mastputen im Stall

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Illegales Filmen in Ställen: Wie weit darf Tierschutz gehen?

Illegales Filmen in Ställen: Wie weit darf Tierschutz gehen?

Werden Aktivisten fündig, kursieren heimlich aufgenommene Bilder toter Ferkel oder abgemagerter Hühner schnell in Web und TV. Von Rechts wegen ist das Hausfriedensbruch. Und manchmal werden Bauern auch fälschlich angeschwärzt. Von Jutta Schilcher.

Über dieses Thema berichtet: Notizbuch am .

Die Nacht vom 30. April 2015 war für die Bäuerin aus dem Landkreis Ansbach in Mittelfranken eine Nacht wie jede andere. Sie schlief und bemerkte nichts Besonderes auf ihrem Hof oder in ihrem Haus. Umso erschrockener war sie, als sie einige Monate später Post von der Staatsanwaltschaft Ansbach bekam.

Sich als Bauer bedroht und nicht mehr sicher fühlen

Das Verfahren sei eingestellt worden, stand in dem Schreiben. Und weiter hieß es, es könne Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden, denn im April 2015 habe es einen Einbruch in die Stallungen gegeben. Dort sei ein Video gedreht worden, und Tierschützer hätten Anzeige erstattet. Die Bäuerin fiel aus allen Wolken. Bis zur Einstellung des Verfahrens war die Landwirtsfamilie nicht informiert worden. Allerdings gab es plötzlich eine Kontrolle vom Veterinäramt Ansbach. Tatsächlich findet das Veterinäramt jedoch keine Verstöße. Vielmehr können sogar die ganzen Vorwürfe entkräftet werden, die in der Strafanzeige erhoben wurden. Doch die Bäuerin belastet die Geschichte bis heute.

Wie können Bauern juristisch vorgehen?

Das Eindringen in einen Stall ist juristisch gesehen kein Einbruch, sondern Hausfriedensbruch. Was rechtlich noch dazu kommen kann, sind zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, etwa wenn die Eindringlinge eine Tür aufstemmen und dabei beschädigen oder Tiere zu Schaden kommen. Zu Bild- und Tonaufnahmen müsste ein Betriebsleiter eigentlich seine Einwilligung geben. Doch wenn die Aufnahmen schon über alle möglichen Kanäle verbreitet wurden, kann sich ein Betroffener höchstens noch um Schadensbegrenzung bemühen. Er kann juristisch versuchen zu verhindern, dass die Bilder noch einmal gezeigt werden; in Zeiten digitaler Verbreitungswege eine schwierige Angelegenheit.

Hausfriedensbruch oder zu "rechtfertigender Notstand"?

Werden aber erhebliche Missstände in einem Stall aufgedeckt und haben Kontrollen der Behörden versagt, dann kann durchaus ein überragendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung von Bildern aus dem Stall bestehen, auch wenn diese illegal zustande gekommen sind. Dann zieht der Landwirt den Kürzeren, wie eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg gezeigt hat. Drei Tierschützer waren in einen Betrieb mit 60.000 Schweinen eingedrungen und hatten Missstände aufgedeckt. Vor Gericht wurden sie nicht nur freigesprochen, es gab sogar ein Lob vom Richter. Seiner Überzeugung nach haben die drei das getan, was nötig war, denn die Behörden hätten zuvor versagt. In dem Fall gibt es noch eine Revision, denn in ähnlichen Fällen wurde auch schon völlig gegensätzlich entschieden.