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Hubertus Heil

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Hubertus Heil legt Gesetzentwurf zum Recht auf Vollzeit vor

Die SPD wollte das Thema bereits in der letzten Legislaturperiode abräumen, scheiterte aber an der Union. Jetzt verspricht Arbeitsminister Heil, zum 1. Januar 2019 sei das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit Gesetz. Von Anita Fünffinger

Für eine Reduzierung der Arbeitszeit gibt es viele Gründe. Aber nur ganz wenige, für die es einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr zur Vollzeit gibt: etwa bei der Pflege von Angehörigen oder nach der Elternzeit. Bleiben aber beispielsweise Mütter länger überwiegend zuhause und arbeiten nur sehr wenig, hängen sie oft in der sogenannten "Teilzeitfalle" fest. So war im Jahr 2016 fast die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen in einer Teilzeitbeschäftigung, dagegen nur rund elf Prozent der Männer.

Die Zahlen sprechen für sich

2,6 Millionen Menschen in Deutschland würden gerne mehr arbeiten als im Moment. Das sagen die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Insgesamt arbeiten laut Statistik fast 11,5 Millionen Menschen in Teilzeit. Allein in Bayern sind es 1,4 Millionen. Und es gibt laut Hubertus Heil auch den umgekehrten Fall: Eine Million Beschäftigte in Deutschland möchte ihre Arbeitszeit gern reduzieren. Viele würden das aber nur tun, wenn der Arbeitgeber garantieren kann, dass sie auch wieder zurück auf ihre Vollzeitstelle können.

Recht auf Vollzeit soll nur in größeren Betrieben gelten

Der Anspruch auf Vollzeit wird nicht für alle Arbeitnehmer gelten. Laut SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil unterscheidet sein Gesetz nach der Größe des Betriebs. Ein volles Rückkehrrecht hätten demnach Mitarbeiter in einem Betrieb mit mehr als 200 Beschäftigten. Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen. Bestimmte Gründe muss der Arbeitnehmer nicht angeben. Hat der Betrieb 46 bis 200 Mitarbeiter, muss der Chef nur einem pro 15 Arbeitnehmer das Recht auf befristete Teilzeit einräumen. Firmen unter 45 Mitarbeitern sollen sich mit den Wünschen der Arbeitnehmer zumindest beschäftigen müssen.

"Die Arbeitgeber sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich ist." Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

Bislang reicht ein einfaches "Nein".

Zum 1. Januar 2019 soll das Gesetz in Kraft treten

Das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle ist ein Herzensthema der SPD. Die Sozialdemokraten hatten es bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf der Agenda, aber eine Einigung mit der Union in Detailfragen war nicht möglich. Kritik am jetzigen Entwurf gibt es bereits von den Grünen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund.

Sie kritisieren, vor allem Frauen würden von diesem Gesetz wieder nicht profitieren, weil sie überwiegend in kleineren Betrieben beschäftigt sind. Genau die aber sind von der Neuregelung ausgenommen. Der Entwurf wird ab heute von der Regierung beraten. Hubertus Heil rechnet damit, dass das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.