Bis zum endgültigen Fristende am 2. Mai haben in Bayern 87 Prozent der Haus- und Grundbesitzer ihre Grundsteuererklärung eingereicht.
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Bis zum endgültigen Fristende am 2. Mai haben in Bayern 87 Prozent der Haus- und Grundbesitzer ihre Grundsteuererklärung eingereicht.

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Trotz Fristende: 900.000 Grundsteuererklärungen fehlen in Bayern

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 2. Mai endgültig abgelaufen. In Bayern war der Termin ein zweites Mal in die Verlängerung gegangen. Dennoch haben rund 13 Prozent der Haus- und Grundbesitzer ihre Erklärung nicht eingereicht.

Wolfgang Heindl aus Unterhaching bei München musste die Fristverlängerung nicht in Anspruch nehmen. Er hat die Grundsteuererklärung für sein Einfamilienhaus gleich im Sommer 2022 erledigt. Ganz ohne war das nicht. "Man muss sich die Unterlagen sehr genau anschauen", hat er festgestellt und wäre fast am Ausmessen seiner Dachschrägen verzweifelt. Ein Bauplan für sein Haus liegt nicht mehr vor, deshalb musste er selbst zum Meterstab greifen.

Als schnell und unbürokratisch wurde die Grundsteuer-Reform angekündigt. Die Erfahrungen von Wolfgang Heindl sind im Rückblick durchwachsen: "Das Ausmessen war nervig, aber ansonsten war die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung unproblematisch."

Zunächst keine Strafen für Verweigerer

Gut 1,1 Millionen von 6,5 Millionen abgabepflichtigen Bayern haben Ihre Grundsteuererklärung erst nach Ablauf der bundesweiten Fristverlängerung am 31. Januar 2023 eingereicht. Der bayerische Sonderweg mit Abgabeende am 2. Mai 2023 hat also ein Plus von 17 Prozent gebracht.

Rund 900.000 Eigentümer haben sich der Datenerhebung durch die Finanzbehörden verweigert. Sie werden nach Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern zunächst erneut zur Abgabe aufgefordert. Erst im Anschluss drohen Verspätungszuschläge in Höhe von 200 Euro.

Waschkörbeweise Einsprüche

Ein Teil der neuen Grundsteuerbescheide wurde bereits an Haus- und Grundbesitzer verschickt. Nicht alle sind damit einverstanden. Die Zahl der Einsprüche ist hoch und in den vergangenen Wochen und Tagen sogar regelrecht explodiert.

Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft in Berlin schätzt die Zahl bisher auf rund drei Millionen und spricht von einem "Einspruchs-Tsunami". "Waschkörbeweise" würden sie mittlerweile in den bundesweiten Finanzämtern angeliefert. Die Sachbearbeiter kommen seiner Aussage zufolge der Flut an Einsprüchen nicht mehr hinterher.

Immobilienbesitzer befürchten Grundsteuer-Erhöhung

Ein Steuerberater war nicht Pflicht, um die geforderten Daten beim Finanzamt einzureichen. Die Nachfrage nach professioneller Unterstützung war geringer als ursprünglich erwartet. Nach Auskunft von Prof. Hartmut Schwab von der Steuerberaterkammer München seien die bayerischen Steuerberater zufrieden mit dem Ablauf. Das Flächenmodell und der Bayern-Atlas hätten die Arbeit im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern vereinfacht.

Einige Mandanten seien besorgt, dass die Grundsteuer künftig höher ausfallen könnte als bisher. Klarheit herrsche allerdings erst, wenn die Kommunen ihre neuen Hebesätze bekannt gegeben hätten. "Es ist eigentlich Konsens, dass die Grundsteuer-Reform aufkommensneutral sein soll. Es soll nicht so sein, dass sich die Gemeinden riesige Beträge in die Steuersäckel scheffeln", so Prof. Hartmut Schwab.

Klagen gegen das neue Grundsteuer-Modell

Hintergrund der Grundsteuer-Reform ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Kritiker gehen allerdings davon aus, dass auch das neue Grundsteuermodell juristisch nicht haltbar sein könnte. Der Bund der Steuerzahler und der Verband "Haus und Grund" haben bereits Klagen angekündigt.

Wolfgang Heindl aus Unterhaching bleibt erstmal gelassen. Er hat bisher noch nicht einmal seinen Grundsteuer-Bescheid vom Finanzamt erhalten. Das neue Grundsteuer-Modell tritt ab 2025 in Kraft.

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