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Giffey fordert Änderung am Abtreibungsparagrafen

Giffey fordert Änderung am Abtreibungsparagrafen

In der Diskussion über ein Werbeverbot für Abtreibungen beharrt die neue Bundesfamilienministerin Giffey auf einer Änderung des Paragraphen 219a. Die SPD-Politikerin sagte der "Bild am Sonntag", da sei das letzte Wort noch nicht gesprochen.

"Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen, nicht nur bei der Heirat, sondern auch bei einer Schwangerschaft, hat für mich eine ganz hohe Priorität", sagte Franziska Giffey. Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation seien, bräuchten sie Beratung. "Das Recht auf Information, nicht auf Werbung, ist elementar."

Die SPD hatte einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a kurz vor der Wahl von Angela Merkel zur Bundeskanzerlin doch nicht zur Abstimmung gestellt. Die Union hatte mit einer Verfassungsklage gedroht. Auslöser der Debatte war ein Urteil gegen eine Gießener Ärztin im vergangenen Jahr. Weil sie auf ihrer Homepage per Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte, wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Paragraf 219a verbietet Ärzten das "Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen.