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Der frühere SS-Mann Oskar Gröning

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Früherer SS-Mann Gröning muss in Haft

Er ist 96 Jahre alt - und muss ins Gefängnis: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des früheren SS-Mannes Oskar Gröning wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

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Grönings Anwalt Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die Verhältnismäßigkeit gepocht, die vom Grundgesetz garantiert wird. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe dem 96-Jährigen aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr.

Alter schützt vor Strafe nicht

Das Bundesverfassungsgericht lehnte diese Beschwerde als "unbegründet" ab. Weder das hohe Alter noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen, führte das Gericht aus. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht in Celle bescheinigt, dass Gröning hafttauglich ist. Wann Gröning tatsächlich seine Haft antritt, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Söfker.

Wegen Beihilfe zum 300.000-fachen Mord verurteilt

Gröning war als "Buchhalter von Auschwitz" bekannt geworden. Er gehörte von 1942 bis 1944 zum SS-Personal im größten deutschen Vernichtungslager. Im Juli 2015 hatte ihn das Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt - ohne aber eine konkrete Tötung nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts leistete er allein durch seine Tätigkeit im Konzentrationslager einen Beitrag zum Mord.