Silvesternacht 2014: Während auf den Straßen Berlins die Böller in den Nachthimmel steigen, schlagen die Täter zu. Unbemerkt, im Schutze der Nacht, brechen sie ein in den Tresorraum einer Berliner Sparkasse im Wedding. Sie hebeln die Schließfächer auf, räumen alles aus: Schmuck, Goldbarren, Geldscheine. Danach verschwinden die Täter. Die Geschädigten gehen oft davon aus, dass die Bank die entstandenen Schäden übernimmt. Doch stimmt das?
Bei Familie Yer ging es um Gold, Schmuck und Bargeld im Wert von rund 70.000 Euro, größtenteils Ersparnisse von Mutter Gülistan, die in einem Berliner Krankenhaus gearbeitet hat. Jahrelang streitet sich die Familie vor Gericht mit der Bank. Ein Vergleich scheitert. Am Ende steht das Urteil: Die Bank muss den Schaden, der durch den Einbruch entstanden ist, nicht ersetzen.
"Ich habe mein ganzes Leben gespart und nun ist alles weg. Die Bank hat gesagt, sie sei nicht schuld. Aber wer ist Schuld – etwa ich?" Gülistan Yer, Rentnerin
Wie sicher sind Schließfächer?
Der auf Bankenrecht spezialisierte Anwalt Michael Plassmann kennt viele solcher Fälle:
"Die Anzahl der Schließfach-Einbrüche und die Zahl der Mandanten, die sind schon beachtlich mittlerweile." Michael Plassmann, Anwalt für Bankenrecht
Einer der wohl spektakulärste Einbrüche in Bankschließfächer: Der Berliner Tunnelraub. Monatelang hatten Gangster von einer Tiefgarage aus einen Tunnel in den Tresorraum einer Berliner Volksbank-Filiale gegraben. Keiner merkte es. Die Alarmanlage hatten sie vorher ausgespäht. Die Diebe entkamen mit einer Millionenbeute und wurden nie gefasst.
Wer hat Schuld?
Für die entstandenen Schäden müssen die Banken nicht zwangsläufig aufkommen. Denn das Kleingedruckte zählt. Kunden müssen den Schließfachinhalt separat versichern. Eine solche Versicherung hatte Familie Yer nicht abgeschlossen. Sie bestreitet, beim Vertragsabschluss über die Notwenigkeit einer zusätzlichen Versicherung aufgeklärt worden zu sein. Die Familie ist auf die Kulanz der Bank angewiesen. Die Bank bietet an, ein Drittel des Schadenswerts zu übernehmen. Familie Yer lehnt das Angebot ab und klagt.
"Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bank ein Verschulden trifft, haftet sie auch. Es kann zum Beispiel sein, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht adäquat waren, das ist ein typischer Hebel." Michael Plassmann, Anwalt für Bankenrecht
Familie Yer kann die Sicherheitsmängel nicht beweisen, weil sie weder Tatortprotokolle noch Videoaufzeichnungen hat. Ihre Ersparnisse wird Gülistan Yer wohl nie zurück bekommen. Oft wünschten sie sich, das Geld wie eh und je im Sparstrumpf zuhause aufbewahrt zu haben.