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Forschungszentrum in Syrien nach Luftangriff

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Bundestagsgutachten: Angriffe auf Syrien völkerrechtswidrig

Die Luftangriffe der USA, Frankreichs und Großbritanniens in Syrien sind vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als völkerrechtswidrig eingestuft worden. Die Linksfraktion hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.

In dem Gutachten heißt es, völkerrechtliche Repressalien in Form militärischer Vergeltungsschläge gegen einen Staat seien "grundsätzlich unzulässig". Das gelte auch bei Verletzung eines internationalen Vertrags wie der Chemiewaffenkonvention durch den betreffenden Staat. Umso mehr falle in diesem Zusammenhang ins Gewicht, dass bei den Luftangriffen vom 14. April die Untersuchungen der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) "nicht einmal abgewartet" wurden, heißt es in dem elfseitigen Papier. Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stelle einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gemäß Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta dar. 

Deutschland hatte sich an den Luftangriffen der Nato-Verbündeten gegen mutmaßlichen Chemiewaffen- und Militäreinrichtungen in Syrien militärisch nicht beteiligt. Die Bundesregierung bezeichnete sie jedoch als "erforderlich und angemessen".

Linke: "Ohrfeige für die Bundesregierung"

Die Linken-Politiker Heike Hänsel und Alexander Neu bezeichneten das Gutachten als "Ohrfeige" für die Bundesregierung. Diese habe einen "gravierenden" Bruch des Völkerrechts unterstützt und trage damit zur "Erosion" dieses Regelwerks bei. Die Linke fordere als "erste Konsequenz" aus dem völkerrechtswidrigem Verhalten der Verbündeten Deutschlands den "sofortigen Abzug der Bundeswehr aus der Region". 

Die Bundesregierung dürfe außerdem nicht mit "zweierlei Maß" messen. Wer den Angriff auf Jugoslawien 1999 und die gewaltsame Abtrennung des südserbischen Staatsgebiets Kosovo durch die Nato-Staaten rechtfertige, aber die Sezession und den Anschluss der Krim an Russland als "Annexion" und "Völkerrechtsbruch" bezeichne, tue genau das. Auf diese Weise werde das Völkerrecht zum "Diffamierungsinstrument" reduziert.