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Briefwahl bei der Bundestagswahl

Briefwahl bei der Bundestagswahl

Sie haben am Tag der Bundestagwahl schon etwas anderes vor? Oder wollen nicht ins Wahllokal gehen? Oder es ist ihnen einfach wichtig, schon jetzt ihre Stimme abzugeben? Das geht. Per Briefwahl. Und so funktioniert sie:

Bequem von zu Hause aus wählen. Ohne lange Wartezeiten an der Wahlurne. Für viele klingt das verlockend. Da ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Wahlberechtigte per Brief abstimmen wollen. Jedoch sind nicht alle von den vermeintlichen Vorteilen der Briefwahl überzeugt. Kritik an der wachsenden Zahl von Briefwählern äußert Staatsrechtler Alexander Thiele von der Universität Göttingen:

"Haben einige Abstimmende aufgrund einer späteren Stimmabgabe 'Sonderwissen', kann das die Legitimität einer Mehrheitsentscheidung insofern ernsthaft gefährden, weil auch früher Abstimmende mit diesem Wissen möglicherweise anders abgestimmt hätten und das Ergebnis der Wahl dann unter Umständen nicht die tatsächliche Mehrheitsmeinung wiederspiegelt." Alexander Thiele, Staatsrechtler Universität Göttingen

Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bewertete die Briefwahl bei der Bundestagswahl 2009 als kritisch. Nach Einschätzung der Wahlbeobachter "sollte überlegt werden, die bestehenden Sicherungsmechanismen gegen den potentiellen Missbrauch des Briefwahlsystems auf ihre Eignung zu überprüfen".

Bundesverfassungsgericht befasste sich mehrfach mit Briefwahl

Die Wahl per Brief gilt also als umstritten. Denn es ist nicht garantiert, dass der Wähler seine Stimme wirklich frei und unbeeinflusst abgibt. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich mehrmals mit der Rechtmäßigkeit der Briefwahl. Immer hat es zu ihrem Gunsten entschieden. Die Argumentation: Eine mangelnde Kontrolle der Briefwahl werde durch eine höhere Wahlbeteiligung aufgewogen.

"Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl stellt - jedenfalls im Zusammenhang mit der Briefwahl - eine zu den Grundsätzen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl gegenläufige verfassungsrechtliche Grundentscheidung dar, die grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen anderer Grundentscheidungen der Verfassung zu rechtfertigen." Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 09. Juli 2013

So funktioniert die Briefwahl

Die 1957 eingeführte Briefwahl sollte alten, kranken und behinderten Menschen die Wahl erleichtern. Der Antrag auf Briefwahl musste mit einer Begründung erfolgen. 2008 wurde diese Pflicht zur Begründung abgeschafft. Damit war die Briefwahl für jedermann zugänglich.

Wer per Brief wählen möchte, braucht einen Wahlschein. Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Persönlich oder schriftlich. Auch die Beantragung via E-Mail ist möglich. Der Wahlschein kann bis zum Freitag vor dem Wahltag beantragt werden. Mit dem Wahlschein zusammen erhält der Wähler dann alle notwendigen Unterlagen.