Alle Asylbescheide werden nach drei Jahren überprüft
Alle Asylbescheide werden nach drei Jahren überprüft
Wer in Deutschland als Flüchtling anerkannt wird, kann nicht automatisch für immer bleiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss drei Jahre nach dem Asylentscheid überprüfen, ob die Gründe für die Flucht weiterhin bestehen.
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