Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus - die meisten stammen aus dem Bürgerkriegsland Syrien - dürfen ihre engen Angehörigen wieder nach Deutschland holen. Dabei handelt es sich meist um Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern:
Kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug
Der Zuzug ist auf 1.000 Menschen pro Monat beschränkt. Auswahlkriterien sind unter anderem die Dauer der Trennung, das Kindeswohl und die Frage, ob den Angehörigen Gefahr droht. Außerdem soll berücksichtigt werden, ob jemand krank oder pflegebedürftig ist. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es allerdings nicht.
Kritik von Sozialverbänden und Opposition
Sozialverbände und Oppositionsparteien kritisieren die Neuregelung. Die Diakonie hält humanitäre Schutzbedürftigkeit und eine starre Kontingentlösung generell für nicht miteinander vereinbar. Es sei unklar, wie die 1.000 Personen monatlich ausgewählt werden sollen, sagt Vorstandsmitglied Maria Loheide. Auch die Caritas hält die Zahl von 1.000 Angehörigen pro Monat für zu niedrig.
Außerdem könnte es mehrere Jahre dauern, bis die Zahl der erwarteten Anträge auf Familiennachzug abgearbeitet ist. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Luise Amtsberg, sagte, Bund und Länder müssten "nun wenigstens dafür sorgen, dass das zugesagte Personal für die deutschen Botschaften, Bundesverwaltungsamt, aber auch die Ausländerbehörden zeitnah eingestellt wird."
Schnellere Abschiebungen durch Ankerzentren
Ein bundesweites Pilotprojekt, an dem sich allerdings nur Sachsen und Bayern beteiligen: Sieben Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern heißen also von heute an Ankerzentren, und zwar in Manching, Bamberg, Schweinfurt, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf und Donauwörth.
Das Ziel: Asylverfahren beschleunigen, abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben. Dafür sollen alle an dem Verfahren Beteiligten unter einem Dach gebündelt werden: Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF), Ärzte und sogar Richter, die über strittige Fälle entscheiden können.
Großteil der Bundesländer lehnt Ankerzentren ab
Bei einem positiven Bescheid werden die Bewohner wie bisher auf die Kommunen verteilt. Wird der Asylantrag abgelehnt, sollen die Flüchtlinge direkt aus den Zentren abgeschoben werden. Das gesamte Verfahren soll auf 18 Monate begrenzt werden. Bis auf Bayern und Sachsen lehnen alle anderen Bundesländer das Projekt ab. Begründung: Seehofers Konzept sei unausgegoren und nur eine Umetikettierung von bestehen Einrichtungen.
Kritik gab es u.a. an der Kasernierung der Flüchtlinge und der Überforderung von Helfern und Polizei. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) wies darauf hin, dass 70 Prozent der Abschiebungen aus seinem Bundesland scheiterten, weil die Herkunftsstaaten die Menschen nicht zurücknehmen wollen.
"Da liegt der viel größere Handlungsbedarf." Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU)
Kirchenasyl nur in Ausnahmefällen
Der Streit schwelt seit längerem: Wann darf die Kirche einen Flüchtling, der abgeschoben werden soll, in ihre Räume aufnehmen? Bundesinnenministerium und BamF stellen das Kirchenasyl zwar nicht grundsätzlich in Frage. Gleichwohl gelten von heute an veränderte Regeln für die sogenannten Dublin-Fälle, das sind mehr als 90 Prozent aller Fälle von Kirchenasyl.
Strengere Regeln bei sogenannten Dublin-Fällen
Bei ihnen handelt es sich um Menschen, die über ein anderes EU-Land zu uns gekommen sind und in Kirchengemeinden Zuflucht gefunden haben. Diese Menschen dürfen innerhalb von sechs Monaten wieder in den europäischen Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden. Durch das Kirchenasyl - so der Vorwurf der Politik - werde die Frist aber oftmals überschritten, was dazu führe, dass dann Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist.
"Kirchenasyl darf nur in absoluten Ausnahmefällen dazu führen, dass ein Fall noch einmal neu geprüft wird." Joachim Stamp (FDP), NRW-Flüchtlingsminister
Kirchenasyl faktisch ausgehebelt
Der Streit zwischen Politik und Kirche hat auch juristische Folgen: Mehrfach wurden seit 2016 in Bayern Strafverfahren gegen Pfarrer eingeleitet. Auch in anderen Bundesländern, wie etwa in Schleswig-Holstein, wurde gegen Geistliche ermittelt. Von heute an gilt nun eine Weisung des Bundsinnenministers für das Kirchenasyl: Die Frist, innerhalb der die Dublin-Fälle in ein anderes EU-Land abgeschoben werden können, wird von sechs auf 18 Monate erhöht. Damit, so die Kritiker, werde das Kirchenasyl faktisch ausgehebelt.
"Wenn diese Frist verlängert wird um ein weiteres Jahr, dann schreckt das natürlich Kirchengemeinden ab, da die komplette Unterkunft und Verpflegung durch die Kirchengemeinde geleistet werden muss und in dieser Zeit die Flüchtlinge das Kirchenasyl nicht verlassen dürfen." Thomas Uhlen, Landessekretär der Caritas in Niedersachsen
Das fände sie keine ausreichende Begründung für die Ablehnung eines geschilderten Härtefalls, so Jochims von der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche:
"Ich sehe nicht, dass ein Bundesamt sagen kann, wenn jemand monatelang in Italien auf der Straße gelebt hat und sich prostituieren musste […]: Es ist nicht davon auszugehen, dass das der Person das noch mal passiert." Dietlind Jochims, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche