Die nachgelagerte Besteuerung wirke bereits spürbar, und schon kleinere und mittlere Renten würden stark besteuert, sagte Reiner Holznagel Holznagel. Er erwarte von der von der großen Koalition verabredeten Rentenkommission, dass diese auch zur Anhebung der Steuerfreibeträge Vorschläge für Rentner unterbreite.
Nachgelagerte Rentenbesteuerung seit 2005
Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2018 bleiben nur noch 24 Prozent steuerfrei. Ab 2040 werden die gesetzlichen Renten dann komplett besteuert.