Die Anträge, über die der Bundestag heute in erster Lesung beraten wird, gehen inhaltlich weit auseinander. Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion greift die Formulierung des Sondierungsergebnisses mit der SPD auf. Danach soll die Möglichkeit für Asylbewerber mit eingeschränktem Schutzstatus, ihre nahen Angehörigen nach Deutschland zu holen, ausgesetzt bleiben.
Bis Ende Juli soll dann eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden. Union und SPD hatten sich verständigt, nicht mehr als 1.000 Personen pro Monat den Nachzug nach Deutschland zu ermöglichen, und das nur unter bestimmten Voraussetzungen.
SPD am Gesetzentwurf nicht beteiligt
Bei der SPD herrscht Unmut darüber, dass die Union ihre Forderungen schon jetzt in den Bundestag einbringt. Die Sozialdemokraten wollen erst auf dem Parteitag am Sonntag darüber entscheiden, ob sie auf Grundlage der Sondierungen mit der Union über eine Große Koalition verhandeln wollen.
Die FDP will in ihrem Gesetzentwurf den Familiennachzug für besagte Personen für weitere zwei Jahre aussetzen, sieht aber Ausnahmen vor. In den zwei Jahren solle das Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht komplett neu geordnet werden, in einem Einwanderungsgesetzbuch.
Linke und Grüne sind für den Familiennachzug
Die Linksfraktion will den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten mit sofortiger Wirkung ermöglichen. Die Grünen wollen ihn, wie bislang vorgesehen, ab März wieder zulassen und das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern Syriens aufstocken, damit die Anträge auf Familiennachzug rasch bearbeitet werden können.
Den Gesetzentwurf der AfD hatte der Bundestag gestern wie geplant an den Innenausschuss verwiesen; er sieht eine komplette Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor.