Bildrechte: picture-alliance/dpa

Symbolbild Staatsgrenze

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Asylkompromiss: Was bedeutet die "Fiktion der Nichteinreise"?

Im gefundenen Kompromiss zum Asylstreit ist die Rede von einer "Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise". Das klingt abenteuerlich, zumindest unverständlich - was ist unter diesem Konstrukt genau zu verstehen? Von Petra Zimmermann

Der Kompromiss im Asylstreit hat noch einige Tücken. An der deutsch-österreichischen Grenze sollen Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden. Sie sollen in Transitzentren kommen, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden. Dies soll auf "Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise" erfolgen. Was hat es damit auf sich?

Wer im Transitzentrum ist, ist noch nicht eingereist

In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz heißt es: "Der Ausländer hat eine Grenzübergangsstelle erst dann passiert, wenn er die Kontrollstationen der Grenzpolizei und des Zolls, soweit an den EU-Außengrenzen vorhanden, hinter sich gelassen hat und sich frei in Richtung Inland bewegen kann." Kommt er in ein Transitzentrum, ist die Person im juristischen Sinne nicht eingereist, auch wenn sie körperlich die Kontrollstationen passiert hat.

Warum ist auch vom Flughafenverfahren die Rede? 

Die Formulierung erinnert an das Prozedere an Flughäfen. Es greift für Asylbewerber, die aus einem als sicher eingestuften Land mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen. Im Flughafenverfahren ist "das Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen", wie es im Asylgesetz heißt. Der Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren entsteht erst mit dem Aufenthalt in einem Land. Auf diese Weise ermöglicht das Flughafenverfahren beschleunigte Entscheidungen und Rückweisungen. So ähnlich soll es wohl in den Transitzentren laufen. Das legt allerdings nahe, dass Migranten diese auch nicht verlassen können, sondern dort interniert werden sollen.

Kommen damit keine unberechtigten Asylbewerber mehr nach Deutschland?

Nein. Erstens geht es nur um die deutsch-österreichische Grenze und dort wird aktuell nur an drei Stellen kontrolliert sowie bei der Schleierfahndung im Hinterland. Es ist schwer vorstellbar, dass Menschen, die schon Kilometer von der Grenze entfernt auf deutscher Seite aufgegriffen werden, in Transitzentren kommen können - sie haben ja längst deutschen Boden betreten. Viele Migranten, die nach Deutschland kommen, sind zudem zuvor gar nicht in anderen EU-Ländern registriert worden. Zudem ist laut dem CDU-Vizevorsitzenden Armin Laschet keine Ausweitung der Kontrollen geplant. Auch an Grenzen Deutschlands zu anderen Nachbarländern solle sich nichts ändern.

Welche Rolle spielt Österreich?

Es geht nur um Migranten, die an der bayerisch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden. Österreich soll all jene Migranten aufnehmen, die keine Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung aus Deutschland abschließen wollen. Was Wien davon hält, ist noch unklar. Das Abkommen soll noch ausgehandelt werden.

Wo steckt noch Zündstoff drin?

Die Formulierungen sind interessant. "Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind", sollen an der Einreise gehindert werden, heißt es in dem Unionspapier. Das scheint aber weniger weitreichend als Seehofer es stets gefordert hatte: Der CSU-Innenminister wollte all jene zurückschicken, die in anderen EU-Staaten schon mit Fingerabdrücken registriert sind. Eine reine Registrierung bedeutet aber nicht automatisch, dass dieses Land für das Asylverfahren auch zuständig ist. Die Dublin-Verordnung sieht eine Zuständigkeitsprüfung vor, dabei spielen auch andere Kriterien wie der Aufenthaltsort von Familienangehörigen eine große Rolle.