Bildbeitrag
Bildbeitrag
>

Zweitwohnungssteuer für viele bayerische Gemeinden kippt

Zweitwohnungssteuer für viele bayerische Gemeinden kippt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee für rechtswidrig erklärt. Das Urteil wird sich aber vermutlich auch auf rund 140 weitere Gemeinden in Bayern auswirken.

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Weil die Zweitwohnungssteuer in den oberbayerischen Orten Bad Wiessee und Schliersee ungerecht erhoben wird, hat das Bundesverwaltungsgericht die entsprechenden Satzungen für rechtswidrig erklärt. Konkret geht es in dem Urteil um den Steuersatz. Dieser orientierte sich an den möglichen Mieteinnahmen, die mit einer Zweitwohnung erzielt werden könnten. Dabei gab es sieben Stufen, die das Gericht jetzt aber als verfassungswidrige Ungleichbehandlung einstufte.

Zur Begründung heißt es, dass die Sprünge in dem Steuertarif zu groß sind. So verdoppelte sich der fällige Steuersatz in jeder Stufe. Er begann bei 110 Euro und stieg bis auf 7.200 Euro im Jahr. An den Übergängen der Steuertarife wurde es dabei ungerecht. Wohnungen die sich nur geringfügig unterscheiden konnten so in zwei unterschiedliche Tarife eingruppiert werden, deren Steuersätze sich aber erheblich unterscheiden.

Sieben Steuersätze bis 7.200 Euro

Wohnungen die bis zu 1.250 Euro Miete im Jahr erzielen hätten können (wenn sie statt als Zweitwohnung als Mietwohnung genutzt worden wäre) wurden mit 110 Euro besteuert. Bis 2.500 Euro Mieteinnahmen mit 225 Euro. Bis 5.000 Euro mit 450 Euro. usw. Der höchste Steuersatz lag bei 7.200 Euro für eine Immobilie, die mehr als 40.000 Euro Einnahmen hätte erzielen können. 

Die Gemeinden begründeten die grobe Einteilung bislang mit dem fehlenden Mietspiegel. Nur damit hätte die Steuer genauer abgestimmt werden können. Der Verwaltungsaufwand sei ohne Mietspiegel zu hoch, wenn exakt bestimmt werden müsste, wie hoch die Mieteinnahmen real sein würden.

München beispielsweise erhebt generell neun Prozent Zweitwohnungssteuer, kann sich dabei aber an einem Mietspiegel orientieren. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Gemeinden in Bayern, die sich mit ihrer Zweitwohnungssteuer an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags halten. Das sind etwa 140 Orte.