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Sprengung einer Fliegerbombe in München-Schwabing am 28. August 2012.

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Wer zahlt den Fliegerbomben-Schaden von Schwabing?

Über fünfeinhalb Jahre ist es her, dass in München-Schwabing eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gesprengt wurde. Nicht, ohne erheblichen Schaden anzurichten. Wer dafür aufkommen muss, darüber entscheidet heute das Oberlandesgericht München.

Mit einer kontrollierten Sprengung wollte man die 250 Kilo-Bombe unschädlich machen – doch die explodierte in einem spektakulären Feuerball. Zuvor war die Bombe - um die Detonation zu dämmen - war mit Stroh abgedeckt worden. Dumm nur, dass sich genau das entzündete.

Hoher Schaden durch Sprengung

Die Druckwelle schleuderte brennende Ballen durch die Luft. Schaufenster zerbarsten - mehrere Läden brannten völlig aus. Deren Versicherung zahlte über 400.000 Euro und will genau die jetzt von der Stadt München ersetzt haben. Denn die Sprengung sei grob fehlerhaft gewesen.

Vor dem Landgericht München hatte die Klage keinen Erfolg – die Versicherung habe schlicht die Falsche verklagt – verantwortlich sei nicht die Stadt gewesen, sondern der Freistaat – der hatte die Sprengung angeordnet.

Komplizierte Rechtslage

Das OLG hatte in der Verhandlung erklärt, die Rechtslage sei kompliziert. Eigentlich hätten beide Seiten recht. Einen vom OLG angeregten Vergleich lehnte die Stadt München ab. Das heutige Urteil des OLG wird mit Spannung erwartet. Andere Versicherungen, so heißt es, würden bereits mit Millionenklagen in der Schublade auf den Ausgang des Verfahrens warten.