Das Landgericht Nürnberg-Fürth ordnete außerdem an, dass der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Dem Lageristen war vorgeworfen worden, in der Fürther Fußgängerzone einem Verwandten mit einem Messer in den Bauch gestochen zu haben. Der Mann wurde dabei lebensgefährlich verletzt und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
1,94 Promille Alkohol im Blut
Zuvor hatten die beiden Männer mehrere Stunden lang gemeinsam in einer Gaststätte in Fürth Alkohol getrunken. Bei einem anschließenden Gang durch die Fußgängerzone waren die beiden in Streit geraten. Die Ehefrauen beider Männer sind Cousinen. Der Angeklagte hatte zum Zeitpunkt der Tat 1,94 Promille Alkohol im Blut.