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Landgericht Aschaffenburg

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Bewährungsstrafe nach Messerattacke in Großostheim

Der 42-Jährige, der auf einem Motorradfest in Großostheim auf einen Gast eingestochen hat, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der betrunkene Mann war mit seiner Tochter nach Mitternacht auf dem Fest. Als Kritik geübt wurde, rastete er aus.

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Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Mann heute wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Totschlag plädiert und eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Der Tötungsvorsatz war wohl nicht feststellbar gewesen, sagte ein Gerichtssprecher zur Urteilsbegründung.

Mit Messer auf Festbesucher eingestochen

Der 42-Jährige hatte im vergangenen Juli mit seiner damals vierjährigen Tochter und seiner Ehefrau ein Fest der Motorradfreunde Großostheim besucht. Nach Mitternacht sprachen Gäste die betrunkenen Eltern an, da sie sich offenbar nicht mehr ausreichend um die Vierjährige kümmerten. Daraufhin rastete der Vater aus. Zuerst warf er einen Bierkrug nach einem Festbesucher. Zwar verfehlte er sein Ziel, die Glasscherben verletzten allerdings einen anderen Gast. Später pöbelte er den Festbesucher, der Kritik geübt hatte, erneut an. Als ein weiterer Gast den 42-Jährigen festhielt, stach der mit einem Messer auf ihn ein.