Das Landgericht Kempten hat die Mietminderung der Anwohnerin des Festwochengeländes für nicht rechtmäßig erklärt. Die Berufungskammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) hat im Zivilrechtsstreit "Allgäuer Festwoche" die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts Kempten bestätigt.
Keine Mietminderung wegen Festwoche - aber Rechtsstreitkosten
Die Frau muss nun an ihren Vermieter für August 2017 eine halbe Monatsmiete in Höhe von 297,50 € nachzahlen. Des Weiteren hat sie nach Angaben des Landgerichts die Kosten für das Berufungsverfahren zu tragen sowie die Rechtsanwaltskosten der Stadt Kempten, die dem Rechtsstreit auf Seiten des Vermieters beigetreten war.
Vermieter wusste nichts von Lärmbelästigung wegen Festwoche
Das Landgericht ist in seiner Entscheidung der Anwohnerin weder in ihrer Argumentation der Lärmbelästigung durch die Sicherheitsmitarbeiter gefolgt, noch in ihrer Darstellung, dass sie nur eingeschränkt Zugang zu ihrer Wohnung gehabt habe. Entscheidend sei zum Beispiel gewesen, dass sich die Mieterin nicht bei ihrem Vermieter über den Lärm des Sicherheitspersonals beschwert hatte, "dem Vermieter war damit die Möglichkeit abgeschnitten, Abhilfe zu schaffen, z.B. durch Kontaktaufnahme mit der Stadt Kempten.
Die Kammer stellte sich auf den Standpunkt, dass sich die Beklagte im Nachhinein daher nicht auf diese Lärmbelästigungen berufen kann.", heißt es in der schriftlichen Mitteilung des Gerichts.
"Keine Zugangsbeschränkung" - trotz Festwoche
Das Landgericht sieht auch keine Zugangsbeschränkung für die Mieterin, da sie einen Anwohnerausweis bekommen hatte, mit dem sie an zwei nahe ihrer Wohnung gelegenen Eingängen zur Festwoche, nach kurzer Zeit "einigermaßen ungehindert" passieren konnte. Die Mieterin hatte ihre Miete für August gekürzt, weil sie ihrer Ansicht nach wegen des abgesperrten Festwochengeländes nur eingeschränkten Zugang zu ihrer Wohnung hatte. Dabei geht es um 297,50 Euro Mietminderung.
Klage gegen Klage
Der Vermieter der Wohnung klagte gegen die Mietminderung und bekam vom Amtsgericht Recht. Dagegen legte die Mieterin Berufung ein. Sie sagte in dem Verfahren, dass sie immer wieder Probleme hatte, während der Festwoche in ihre Wohnung zu kommen. Auch habe sie immer wieder anstehen müssen - trotz einer entsprechenden Eintrittskarte - oder ihre Taschen wurden kontrolliert. Besucher hätten einen Passierschein kaufen müssen, um zu ihr zu kommen.