138 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber hat das Hauptzollamt Regensburg im vergangenen Jahr eingeleitet. Sie alle haben gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.
Hotel und Gaststätten besonders betroffen
Die Arbeitgeber hätten ihren Mitarbeitern weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde gezahlt. Das teilte heute die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätte (NGG) Oberpfalz mit. Das Hauptzollamt Regensburg bestätigte dies auf Nachfrage des BR. Die NGG verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Regensburg. Besonders betroffen sei das Hotel- und Gaststättengewerbe, wie auch eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt: Dort bekamen im Jahr 2016 insgesamt 38 Prozent der Mitarbeiter einen Lohn, der unterhalb des gesetzlichen Minimums lag.
Mehr Kontrollen gefordert
Die Dunkelziffer liege aber deutlich höher, wie Rainer Reißfelder, Geschäftsführer der NGG Oberpfalz, sagt. Er spricht sich für mehr Kontrollen aus: So wurden 2017 im gesamten Bereich des Regensburger Zolls 191 Betriebe der Branche geprüft. Allein in Regensburg gibt es aber nach Angaben der Arbeitsagentur 434 Hotels, Gaststätten und Restaurants. Reißfelder betont, dass die Arbeitgeber selbst die Arbeitszeiten aufschreiben müssten. Nur so lasse sich Lohnbetrug verhindern.
Anfang nächsten Jahres wird der Mindestlohn wieder angehoben. Die NGG, die Mitglied der Mindestlohnkommission ist, fordert einen zweistelligen Mindestlohn.