Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Haftstrafe für Unglücksfahrer von Garching an der Alz

Wegen eines Aufsehen erregenden Autounfalls von Garching an der Alz muss ein 28-Jähriger für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Altötting verurteilte ihn am Nachmittag wegen fahrlässiger Tötung.

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Das Amtsgericht Altötting verurteilte den 28-jährigen Unglücksfahrer wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. 

Mit Auto in Gruppe feiernder Jugendlicher gestürzt

 Er war vergangenen August mit einem Auto über eine Böschung in die Alz gerutscht, wo sich gerade eine Gruppe feiernder Jugendlicher aufhielt. Der Angeklagte habe im Zustand der Trunkenheit schwerwiegende Folgen verursacht, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Kammer folgte mit ihrer Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein Jahr und zehn Monate Haft. Außerdem bleibt der Führerschein des 28-Jährigen eingezogen. Der Unglücksfahrer nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. 

Fahrer hatte sich "normal" gefühlt bei zwei Bier - Entschuldigung bei Angehörigen

 Er hatte sich in der Verhandlung bei den Opfern und deren Angehörigen entschuldigt. Weiter sagte er, er habe am Unglücksabend vergangenen August nur zwei Bier getrunken und sich normal gefühlt. Er habe zudem nicht gesehen, dass auf dem Feldweg oberhalb der Alz Autos verboten seien. Einige der Aussagen bezeichnete der Staatsanwalt in seinem Plädoyer als unglaubwürdig. Außerdem warf er dem 28-Jährigen mangelnde Schuldeinsicht vor. 

Am Ende haben wohl zwei Meter Bremsweg gefehlt

 Die Angehörigen des getöteten 15-Jährigen Mädchens mussten während der Verhandlung immer wieder mit den Tränen kämpfen. Einer der verletzten Jugendlichen berichtete, ihm seien acht Wirbel gebrochen, als das Auto auf ihn stürzte. Er habe immer noch starke Schmerzen und müsse die 10. Klasse wiederholen.

 Ein Gutachter kam zum Schluss , dass der Angeklagte mit höchstens 35 Stundenkilometern unterwegs war. Demnach sah er die Böschung vermutlich wegen der Dunkelheit sehr spät. Um das Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen, hätten zwei Meter Bremsweg gefehlt.