Bildrechte: BR Studio Franken / Kristina Kreutzer
Bildbeitrag

Amtsgericht Kulmbach

Bildbeitrag
>

Badeunfall in Himmelkron: Freispruch für Bademeister

Badeunfall in Himmelkron: Freispruch für Bademeister

Vier Jahre nach dem tragischen Tod eines achtjährigen Mädchens nach einem Badeunfall in Himmelkron ist heute das Urteil am Amtsgericht Kulmbach gefallen. Der Bademeister wurde freigesprochen, die Betreuerin der Gruppe wurde für schuldig erklärt.

Von

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die Vorsitzende Richterin sprach den angeklagten Bademeister frei. Es sei keine Pflichtverletzung bei ihm nachweisbar. Die ebenfalls angeklagte Betreuerin der Kindersportgruppe, mit der das Mädchen in das Freibad gekommen war, wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen - allerdings erhielt sie nur eine Verwarnung.

Urteil sorgt für Raunen im Gerichtssaal

Die Begründung: Die Betreuerin hätte wissen müssen, dass das Kind nicht schwimmen konnte. Sie hätte nicht zulassen dürfen, dass das Mädchen in den Schwimmbereich gehe. Auch hätte sie die Schwimmfähigkeiten überprüfen müssen und nicht den eigenen Aussagen des Mädchens – es habe das Seepferdchen – Glauben schenken dürfen. Das Urteil wurde mit einem Raunen im Gerichtsaal aufgenommen.

Die Betreuerin muss 1.000 Euro an einen Kinderschutzbund zahlen. Eine Freiheitsstrafe wäre abwegig, so die Richterin. Sollte die Betreuerin in den kommenden zwei Jahren aber straffällig werden, wurde sie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert.

Eltern tragen gewisse Mitschuld

Außerdem sprach die Richterin den Eltern eine gewisse Mitschuld zu. Sie hätten aktiv darauf hinweisen müssen, dass ihr Kind nicht schwimmen könne. "Keiner kann sich auf den anderen verlassen", so die Richterin. Sie betonte in ihrem Urteil, dass man sich viel Mühe gegeben habe, den Fall juristisch aufzuarbeiten. Für alle sei dies sehr emotional gewesen. Den Schmerz könne niemand ermessen, den Eltern beim Verlust eines Kindes ertragen müssten, so die Richterin. Aber auch die beiden Angeklagten werde der Fall ihr Leben lang begleiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Achtjährige im tiefen Wasser untergegangen

Der Unfall im Himmelkroner Freibad ereignete sich im Sommer 2014. Die achtjährige Nichtschwimmerin war zusammen mit einer Kindersportgruppe des TSV Himmelkron zum Schwimmen gegangen. Dabei war sie unbemerkt ins tiefe Wasser gelangt und untergegangen. Zeugen hatten ausgesagt, dass weder Bademeister noch Betreuerin zu diesem kritischen Zeitpunkt am Beckenrand standen. Das Mädchen war bewusstlos aus dem Wasser gezogen worden und eine Woche später im Krankenhaus gestorben.