Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte in seinem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft für den 19-Jährigen gefordert. Die Verteidigung hielt dagegen vier Wochen Jugendarrest für ausreichend. "Die Kammer war der Überzeugung, dass der Angeklagte ein Gefährder war und ein Gefährder ist", sagte der Bayreuther Justizsprecher.
Der Angeklagte selbst hatte betont, kein Terrorist zu sein. Nach Angaben des Justizsprechers hatte er "zwei Seiten": die des Vorzeige-Asylbewerbers und eine dunkle Seite. Das heute vom Landgericht gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Anklage als auch Verteidigung können noch in Revision gehen.
Propagandamaterial, Hinrichtungs-Videos, Kinderporno
Der junge Flüchtling war im Juni vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Pegnitz (Lkr. Bayreuth) festgenommen worden. Dort fand die Polizei Propagandamaterial des sogenannten Islamischen Staats (IS), Anleitungen zum Bau von Bomben, Tipps zur Beschaffung eines Lkws für einen Terroranschlag und Videos von brutalen Hinrichtungen durch den IS. Auf seinem Handy soll er auch ein Bekennervideo des Attentäters von Ansbach und ein kinderpornografisches Video gehabt haben.
Zum Prozessauftakt sagte der junge Mann, er habe all das über den Messaging-Dienst "Telegram" auf sein Handy bekommen. Das sei seine einzige Möglichkeit, an Informationen aus seiner Heimat Syrien zu kommen. Täglich seien dort mehrere tausend Nachrichten eingelaufen. Von wem er die Gewaltvideos bekommen habe, wisse er nicht.