Landgericht München

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Streit um 1,7 Millionen Euro Subventionen

Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat Strafanzeige gestellt und fordert vom Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. 1,7 Millionen Euro Fördergelder zurück. Das LKV wehrt sich mit einer Klage. Von D. Knopp

Der juristische Streit wird wohl noch etwas länger andauern, denn die Fronten zwischen dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) und der Landesanstalt für Landwirtschaft sind zunehmend verhärtet. Es geht um 1,7 Millionen Euro Fördergelder, die das LKV 2013 für die Beratung bei etwa 5.000 bayerischen Tierhaltern vom Freistaat erhalten hat. Die Controller der Landesanstalt für Landwirtschaft sind der Meinung, dass das hat. Die übergeordnete Behörde will sich zu den laufenden Ermittlungen jedoch nicht äußern, nur so viel:

 "Es ist richtig, dass die Landesanstalt für Landwirtschaft Fördergelder vom LKV zurückgefordert und wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat." Hubertus Wörner, Pressesprecher Landwirtschaftsministerium

Das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. wehrt sich gegen die Vorwürfe und Rückzahlungsansprüche der Landesanstalt für Landwirtschaft mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München.

Streit um 35.790 Beratungsstunden

Bei dem Streit geht es im Wesentlichen um 35.790 Beratungsstunden im Fleischbereich. Gemeint ist damit eine Beratungstätigkeit des Landeskuratoriums der Erzeugerringe im Jahr 2013 im Bereich der Ferkelerzeugung und Bullenmast. Etwa 100 LKV- Berater sind jährlich bei fast 5.000 bayerischen Bauern unterwegs. Die Beratungsstunden werden vom Freistaat bezuschusst, meist mit etwa 45 Euro pro Stunde.

Freistaat fordert Rückzahlung von 1,7 Millionen Euro

Für die LKV-Beratung im Bereich Fleischerzeugung ergibt sich im Jahr 2013 ein staatlicher Zuschuss von insgesamt 2,1 Millionen Euro. 80 Prozent davon, also 1,7 Millionen Euro, wurden dem LKV bereits 2013 überwiesen. Doch diese Summe will der Freistaat nun wieder zurück haben. Bei dem juristischen Streit gehe es um den Nachweis der Beratungsstunden, sagt LKV-Geschäftsführer Uwe Gottwald dem Bayerischen Rundfunk.

"Wir waren und wir sind der Meinung, dass wir alles korrekt gemacht haben. Wir haben keine Fehler gemacht und wir haben unsere Leistung erbracht." Uwe Gottwald, LKV-Geschäftsführer

Das LKV beruft sich im Wesentlichen auf ein Schreiben des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums vom 13.12.2012, das dem BR vorliegt. Darin schreibt das Ministerium an das LKV:

"Für den Verwendungsnachweis (Nachweis der geförderten Beratungsstunden) sind die auf den Rechnungen angegebenen Beratungsstunden ausreichend."

Mit dieser schriftlichen Aussage glaubt das LKV seine Klage vor dem Verwaltungsgericht München zu gewinnen, denn die Rückzahlung der 1,7 Millionen Euro wäre für den Verein LKV eine Katastrophe, so Gottwald.

"Es war vereinbart auch für das Jahr 2013, dass die bezahlte Rechnung des Landwirtes, auf dem auch die Beratungsstunden stehen, die er bei uns eingekauft hat, als Verwendungsnachweis reichen." Uwe Gottwald, LKV-Geschäftsführer Uwe Gottwald

Letztendlich geht es bei dem Streit um eine Menge Geld, denn auch in den Jahren 2014 bis 2016 können die LKV-Berater noch keine genauen Abrechnungsnachweise ihrer Beratertätigkeiten vorlegen. Laut LKV müssen ihre Berater erst seit dem Jahr 2017 genau darüber Buch führen, von wann bis wann welche Tätigkeit auf welchem landwirtschaftlichen Betrieb ausgeübt wurde. Zukünftige Rückzahlungsansprüche an das Landeskuratorium der Erzeugerringe können somit nicht ausgeschlossen werden.

Hintergrund

Das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) bezeichnet sich als eine Selbsthilfeeinrichtung der Bauern. Träger des LKV sind die

31.000 tierhaltenden Bauernhöfe in Bayern. Das LKV begreift sich als bäuerliche Tierzuchtorganisation mit zahlreichen Serviceleistungen von der Beratung bis hin zur Leistungsprüfung für seine Mitgliedsbetriebe.

Bekannt ist das LKV vor allem durch die gelbe Ohrmarke, denn das LKV Bayern ist die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beauftragte Stelle in Bayern, die die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durchführt. Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) werden vom LKV Bayern für diese Tierarten Ohrmarken ausgegeben.