Der Vorsitzende Richter blieb mit seinem Urteil etwas unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und neun Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre plädiert. Der geständige Rentner aus Hannover hatte im Sommer 2017 drei Autos zu Probefahrten ausgeliehen, diese aber nicht zurück gebracht. Statt dessen unternahm er Spritztouren nach Aschaffenburg, Freiburg, Trier und in die Niederlande.
Als Grund für sein Handeln gab der Rentner an, dass er sich in dem Demenz-Pflegeheim, in dem er in Hannover untergebracht war, nicht mehr wohl gefühlt hatte. Er habe noch was von Europa sehen wollen, sagte er dem Vorsitzenden Richter.