Eine Bestrafung mit Wirkung für die neue Saison, so das Gericht, bleibe allerdings noch möglich.
"Nach Anhörung von Zeugen und Auswertung der vorgelegten Beweise sah das VSG in der fast siebenstündigen mündlichen Verhandlung am Mittwochabend keine Anhaltspunkte für den Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern." BFV-Pressemitteilung
Der SV Seligenporten und der Verbandsanwalt hatten beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet und diese damit begründet, dass der Klub aus dem Landkreis Dachau gleich mehrfach Spieler eingesetzt habe, die kein Mitglied beim FC Pipinsried seien und daher auch in der Regionalliga Bayern nicht spielberechtigt gewesen sein sollen.
Nicht endgültig geklärt
Dieser Verdacht bestätigte sich nicht, so das Sportgericht. Denn ein bereits wirksamer Aufnahmeantrag lasse den Passantrag auch zu, wenn die zu erfüllenden Aufnahmeschritte später erfolgen. Hinsichtlich des Spiels FC Pipinsried gegen VfR Garching vom 12. Mai 2018 konnte der Aufnahmeantrag eines eingesetzten Spielers noch nicht geklärt werden, die Abschlusstabelle bleibt aus diesem Grund zunächst noch vorläufig. Der Ausgang dieses Spiels hat jedoch keinen Einfluss auf die Relegation.
Die Relegation zur Regionalliga Bayern, so der Bayerische Fußball-Verband startet damit wie geplant am morgigen Freitag.