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Die Fassade des Amtsgerichts und des Landgerichts Augsburg

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Sexueller Missbrauch und sexuelle Belästigung: Drei Jahre Haft

Sexueller Missbrauch und sexuelle Belästigung: Drei Jahre Haft

Das Amtsgericht Augsburg hat einen Mann zu drei Jahren Haft ohne Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs, sexueller Belästigung und Exhibitionismus im öffentlichen Nahverkehr verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Der 33-jährige Angeklagte ist seit Dezember 2017 in Untersuchungshaft, das Gericht hat jetzt eine Haftfortdauer angeordnet. Er wurde wegen mehrerer Übergriffe -begangen im Wesentlichen in öffentlichen Verkehrsmitteln - zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Sexuelle Belästigung in Bussen und Straßenbahnen

Die Vorgehensweise des Syrers war laut Amtsgericht Augsburg stets dieselbe: Er habe mit einer jungen Frau oder einem Mädchen (die jüngsten Geschädigten sind ZehnJährige) in Bus oder Straßenbahn Blickkontakt aufgenommen, sich in ihre Nähe gesetzt oder gestellt und an seinem Geschlechtsteil manipuliert, wobei er immer darauf bedacht gewesen sei, dass die Geschädigten ihn dabei sehen. In einem Fall habe er einem zwölfjährigen Mädchen an den Oberschenkel gefasst.

Sexueller Missbrauch in vier Fällen

Der Angeklagte war insgesamt wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern in vier Fällen und wegen sexueller Belästigung und exhibitionistischer Handlungen angeklagt.