Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann versuchten Totschlag vorgeworfen und eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Laut Anklage war nach kleineren Rangeleien zweier Gruppen in einer Discothek eine Prügelei entstanden. Der Sicherheitsdienst hatte beide Gruppen des Lokals verweisen, worauf der Streit vor der Discothek weiter ging.
Kopfüber auf den Boden gestoßen
Nach Angaben von Gerichtssprecher Friedrich Weitner soll der 24-Jährige bei dem Streit das spätere Opfer gepackt und kopfüber auf den Boden geworfen haben. Der junge Mann war anschließend bewusstlos und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Kein Tötungsvorsatz
Für das Gericht sei aber kein Tötungsvorsatz erkennbar gewesen, so Weitner zur heutigen Urteilsbegründung. Außerdem hätten Zeugen unterschiedliche Angaben gemacht und der 24-Jährige stand bei der Tat unter Alkoholeinfluss.