Den Vorwurf des illegalen Aufenthalts sah das Freisinger Amtsgericht in erster Instanz als nicht haltbar an und sprach einen nigerianischen Asylbewerber frei, der 2016 für mehr als drei Monate in der katholischen Pfarrei St. Jakob in Freising im Kirchenasyl war. Ihm drohte damals die Abschiebung.
Der Pfarrer hatte das Kirchenasyl offiziell gemeldet, eine Vorgehensweise, wie sie zwischen dem Bundesamt für Migration und den Kirchen abgesprochen ist.
Staatsanwaltschaft will Revision
Gegen das Urteil des Amtsgerichts hat die Staatsanwaltschaft Landshut jetzt Revision eingelegt. Auch Vereinbarungen zwischen BAMF und den beiden Kirchen, ändern nichts daran, dass sich der Angeklagte illegal im Bundesgebiet aufgehalten habe, da er keinen Aufenthaltstitel hatte, so die Staatsanwaltschaft.
Von der obergerichtlichen Entscheidung erwarten sich Kirchen und Justiz eine Weichenstellung im künftigen Umgang mit dem Thema Kirchenasyl. 2017 gab es in Bayern 357 Kirchenasyle.