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Neue Düngeverordnung macht Probleme

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Landwirte klagen über neue Sperrzeiten für Gülle

In diesem Jahr gelten erstmals längere Sperrzeiten für die Ausbringung für Gülle - das sieht die neue Düngeverordnung vor. Die Landwirte müssen demnach genug Lagerkapazität haben, um bis zum 1. Februar über den Winter zu kommen.

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Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Bei vielen Bauern in Nordschwaben wird es langsam eng, ihre Güllelager sind randvoll. Manch einer bringt seine Gülle schon zu Gruben auf stillgelegten Höfen, andere fragen den Nachbarn um ein bisschen Platz. Von der Witterung her wäre es in den vergangene Wochen und Monaten möglich gewesen zu düngen, aber: die neue Verordnung verbietet es.

Wenn das Wetter nicht mitspielt - wohin mit der Gülle?

Jetzt hoffen die Landwirte auf den 1. Februar, da darf wieder Gülle auf das Ackerland gefahren werden. Aber, sagt Eugen Bayer vom Dillinger Bauernverband, die Natur hält sich nun mal an keine Sperrzeiten. Ist im Februar das Wetter nicht geeignet, ist es zu nass oder liegt Schnee, dann kann der Dung wieder nicht ausgebracht werden - und dann wird es zu ernsthaften Engpässen bei den Lagerkapazitäten kommen.

Weniger Nitrat im Boden?

Die Landwirte stellen außerdem in Frage, ob das Ziel der neuen Düngeverordnung, den Nitratgehalt im Boden zu senken, auf diese Weise erreicht werden kann: Die ausgebrachte Güllemenge bliebe ja gleich, nur müsse sie jetzt in einem kürzerer Zeitraum auf die Felder verteilt werden.