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Insulin-Spritze

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Pfleger unter Mordverdacht - Panne bei Justiz in NRW

Pfleger unter Mordverdacht - Panne bei Justiz in NRW

Im Zusammenhang mit den Mordvorwürfen gegen einen Altenpfleger haben Recherchen des Bayerischen Rundfunks gravierende Behördenpannen zutage gebracht. Der 36-Jährige soll nicht nur in Bayern einen Rentner getötet haben. Von H. Pfeifer und O. Bendixen

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Wie in der "Rundschau" im BR Fernsehen berichtet wurde, soll der jetzt in München verhaftete Altenpfleger bereits im Mai vergangenen Jahres in Mühlheim an der Ruhr einem von ihm betreuten älteren Patienten eine Überdosis Insulin verabreicht haben, obwohl dieser gar nicht zuckerkrank war. Der Mann starb zwei Monate später in einer Klinik. Die zuständige Staatsanwaltschaft leitete auf Antrag der Tochter des Verstorbenen zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den 36-Jährigen ein - und anschließend wegen Mordes, nachdem der Betreute verstorben war. Allerdings unterließ es die Strafverfolgungsbehörde in Duisburg, gegen den namentlich bekannten Mann einen Haftbefehl zu beantragen. Damit gab es für die Mühlheimer Kripo auch keinen Anlass in Deutschland oder in der Heimat des Polen nach diesem zu fahnden.

Verdächtiger konnte sich wegen Panne frei bewegen

In der Folge konnte sich der Mordverdächtige ungestört in der Bundesrepublik bewegen und ins Ausland reisen. Wie viele Patienten der Mann in der Folgezeit bis zu seiner Festnahme nach dem mutmaßlichen Mord in Ottobrunn betreute, ist derzeit völlig ungeklärt. Die einzige dokumentierte Maßnahme der Duisburger Justiz ist ein "Suchvermerk" im Bundeszentralregister (BZR). Dieser dient in der Regel dazu, den Aufenthaltsort einer Person festzustellen - etwa, wenn der gesuchten Person ein amtliches Dokument oder eine Zeugenladung zugestellt werden soll. Polizeibeamte, die etwa bei einer Routinekontrolle auf den Verdächtigen stoßen, können solche Suchvermerke im BZR nicht einsehen.

Insider: Unverständlich, warum kein Haftbefehl erlassen wurde

Die Duisburger Staatsanwaltschaft sah sich bisher nicht in der Lage, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, da die zuständige Staatsanwältin am Dienstag nicht im Büro war. In München wollten am Dienstag weder Staatsanwaltschaft noch Kriminalpolizei die Vorgänge in Nordrhein-Westfalen kommentieren. Insider allerdings äußerten Unverständnis, weshalb bei Vorliegen eines Mordverdachts gegen einen namentlich bekannten Verdächtigen kein Haftbefehl beantragt wurde. Dies, so hieß es, entspreche jedenfalls nicht der in Bayern üblichen Praxis. Für die Duisburger Staatsanwälte könnte der Vorfall - sollte sich der Verdacht bestätigen - gravierende Folgen haben. Im Raum stehen mögliche Ermittlungen wegen Strafvereitelung bis hin zu einem Mitverschulden an weiteren Taten des Beschuldigten.

Tatverdächtiger ungelernte Pflegehilfskraft

Der 36-Jährige war seit 2008 als ungelernte Pflegehilfskraft tätig - zuletzt im Landkreis München. Am Rosenmontag rief er selbst den Pflegenotruf, weil er den von ihm betreuten 87-jährige Rentner in Ottobrunn bewusstlos im Bett aufgefunden habe. Der Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod des Rentners feststellen, wie die Polizei München bekanntgab.

Als die Leiche weiter untersucht wurde, stellten die Ärzte Auffälligkeiten fest, die eine nicht natürliche Todesursache nahelegten. Der ungelernte Pfleger, der aus Polen stammt, wurde festgenommen.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann polizeibekannt ist. Gegen ihn wurde mehrfach ermittelt - unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung bei einem von ihm betreuten Rentner in Weilheim.

36-Jähriger in U-Haft

Der 36-Jährige befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Bei ihm wurden 1.200 Euro Bargeld und zwei EC-Karten des Verstorbenen sowie Insulin sichergestellt. Bei der Vernehmung räumte er ein, dem Rentner Insulin gespritzt zu haben. Weitere Angaben machte er nicht.

Vielzahl von Fällen mit Auffälligkeiten

Der Pole hielt sich seit 2012 offenbar durchgehend in Deutschland auf. Bislang konnten etwa 20 Personen von der Polizei ermittelt werden, die von ihm "betreut" wurden. Vier dieser Betreuungspersonen mussten in teilweise lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Bei allen ist ein nicht erklärbarer, teils extrem niedriger Blutzuckerwert festgestellt worden. Durch medizinische Notfallmaßnahmen konnten alle vier überleben, eine der Personen verstarb jedoch kurze Zeit später. Ob hier ein Zusammenhang besteht, ist noch unklar.

Eine weitere Person jedoch verstarb nur wenige Tage nach der Ankunft des 36-Jährigen. Drei weitere soll er ebenfalls bestohlen haben. Bei vielen vom Pfleger betreuten Personen wurde sein Vertrag vorzeitig beendet. Als Gründe wurden immer wieder sein offenbar mangelndes Engagement und sein aggressives Verhalten gegenüber den betreuten Personen angeführt.

Staatsanwaltschaft veranlasst Öffentlichkeitsfahndung

Damit die Behörden herausfinden, wo genau Grzegorz Stanislaw Wolstajn tätig war und wen er noch betreut hat, startete die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Fahndung. Zeugen und Angehörige sollen sich melden, um das Bewegungsbild des Mannes rekonstruieren zu können und um noch weitere mögliche Opfer ausfindig zu machen.