Der angeklagte 30-jährige Leiter der Pflegeeinrichtung in Nüdlingen (Lkr. Bad Kissingen) muss 5.000 Euro an die Lebenshilfe Bad Kissingen zahlen. Dann wird das Verfahren am Amtsgericht Bad Kissingen endgültig wegen geringer Schuld eingestellt. Angelastet wird ihm dabei, dass er ein Würgeholz besaß. Die Schlag- und Würgewaffe, die auch als Nunchaku bekannt ist, fällt unter das Waffengesetz.
Vorwurf: Notarzteinsatz abgelehnt
Dem Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft verheerende Zustände in der Pflegeeinrichtung vorgeworfen: Die Anklage war zum Beispiel davon ausgegangen, dass er die Anweisung gab keinen Notarzt zu rufen, obwohl eine Pflegekraft davon ausging, dass ein Patient dringend medizinisch versorgt werden musste.
Gericht sieht Vorwürfe nicht als erwiesen an
Eine Zeugin hat diesen Vorwurf im Prozess bestätigt, andere jedoch nicht, erklärte der Vorsitzende Richter. Damit sei dem Angeklagten kein böswilliges Verhalten gegen Schutzbefohlene "mit der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung" nachzuweisen.