Die Rentnerin hatte im Oktober 2017 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als sie vom Landgericht Memmingen zu einer dreimonatigen Haftstrafe wegen wiederholten Ladendiebstahls verurteilt worden war. Kurz vor Weihnachten 2017 wurde sie vorzeitig auf Bewährung entlassen. Nun hatte sie wieder in einem Supermarkt versucht, Waren zu stehlen, Lebensmittel und Kosmetikprodukte. Sie bestritt die Vorwürfe.
Das Amtsgericht Memmingen musste in der heutigen Verhandlung (Montag, 6.8.) entscheiden, ob sie damit gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hat und welche Konsequenzen sie im Fall des Schuldspruchs zu erwarten hat. Möglicherweise muss sie wieder ins und den Rest ihrer Haftstrafe absitzen.