Reife Zwetschgen am Baum (Symbolbild)
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Öffentliches Obst: Wer darf wo pflücken?

Die Obsternte steht gerade an und überall hängen schon die ersten Äpfel, Zwetschgen oder Aprikosen reif an den Bäumen. Manche Obstbäume stehen frei zugänglich in der Landschaft. Also darf man sich einfach bedienen, oder?

Viele Landwirte kennen das von ihren Streuobstwiesen: Immer wieder bedienen sich Leute an Äpfeln und Birnen, obwohl sie das nicht dürfen - sie fragen auch gar nicht erst, wem der Baum gehören könnte. Im schlimmsten Fall reißen sie noch Äste ab, um an die Früchte zu kommen oder klettern auf den Baum und richten Schäden in der Krone an.

Vom Mundraub zu Diebstahl

Das Stehlen von Lebensmitteln, um den eigenen Hunger zu stillen, führte die Strafgesetzgebung viele Jahre unter dem Begriff des Mundraubes. Dieses Delikt verschwand aber 1975 aus den Paragrafen. Wer heute Obst klaut, begeht einen Diebstahl und riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Fehlender Zaun ist keine Einladung, sich frei zu bedienen

Dabei sind die Regeln eigentlich leicht zu verstehen: Obst, das am Baum hängt, gehört immer dem, dem der Baum gehört. Obst, das auf dem Boden liegt, gehört immer dem, dem der Grund gehört.

Auch freistehende Obstbäume haben in der Regel einen Besitzer. Streuobstwiesen dürfen in vielen Fällen nicht eingezäunt werden, um Wildtiere nicht zu behindern. Ein fehlender Zaun ist aber keine Einladung für Spaziergänger und Ausflügler, sich einfach zu bedienen.

Immer mehr Gemeinden pflanzen Obstbäume

Es gibt aber auch Obst, das der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Und zwar immer dann, wenn der Baum auf öffentlichem Grund steht. Dann darf man die Früchte auch ernten.

Manche Gemeinden haben Apfel-, Birnen- und Zwetschgenbäume extra für ihre Bürgerinnen und Bürger an öffentlichen Wegen gepflanzt. Man muss sich nur vorab in seiner Gemeinde über die Standorte informieren. Bei der Ernte sollte man auch an die anderen denken und nur so viel mitnehmen, wie für den Eigenbedarf benötigt wird. Sich kistenweise das Obst für die eigene Vorratskammer zu pflücken, ist nicht erlaubt.

Und wenn die Früchte über den eigenen Zaun hängen?

Ein Streit unter Nachbarn bei der Frage, wem das Obst am Baum gehört, lässt sich auch schnell entschärfen: Solange die Früchte am Baum hängen, gehören sie dem Eigentümer des Baumes - auch wenn die Zweige voll mit Früchten über den Zaun zum Nachbarn hängen. Erst wenn sie runterfallen, auf das Grundstück des Nachbarn, darf dieser zugreifen.

Internetportal hilft bei der legalen Ernte

Im Internet organisieren sich Obst-Fans bundesweit auf mundraub.org. Die Teilnehmer tragen Standorte von Sträuchern und Bäumen, die geerntet werden dürfen, in einer Landkarte ein. So bekommt man schnell einen ersten Überblick, wo in der Nähe des eigenen Wohnortes gratis Obst zum Pflücken hängt.

Außerdem tauschen Obstfreunde auf der Seite viele Tipps aus - zur Verarbeitung der Ernte von der Marmelade bis hin zur sommerlichen Fruchtsuppe. Und sie fassen die wichtigsten Regeln in Sachen öffentliches Obst kompakt zusammen:

Die Mundraub-Regeln in Kürze

  1. Beachte die Eigentumsrechte.
  2. Gehe behutsam mit Baum und Natur um.
  3. Teile die Früchte deiner Entdeckungen.
  4. Engagiere dich bei der Pflege von Obstbäumen.

Ist das Obst unbedenklich?

Bei Sträuchern empfehlen Fachleute, auf die Beeren und Früchte zu verzichten, die in Reichweite von Hunden und Füchsen liegen. Also lieber erst ab eine Höhe von 50 cm über dem Boden mit dem Pflücken beginnen. Und was die Schwermetalle angeht, sollte man Früchte direkt an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen lieber nicht sammeln.

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