Das Bürgerbegehren gegen den geplanten Nuxit ist unzulässig. Das hat heute Abend der Neu-Ulmer Stadtrat mit 27 zu 13 Stimmen entschieden. Die Initiatoren hatten mehr als 3.000 Unterschriften gesammelt. Sie wollten damit nicht nur erreichen, dass Neu-Ulm im gleichnamigen Landkreis verbleibt, sondern auch, dass die Neu-Ulmer selbst mit einem Bürgerentscheid über den sogenannten Nuxit abstimmen.
Gutachten der Stadt: Bürgerbegehren entspricht nicht der Satzung
Zwei von der Stadt beauftragte Gutachter hatten bereits im Vorfeld unter anderem erklärt, dass das Bürgerbegehren an vielen Stellen nicht der Satzung der Stadt entspricht. So sei beispielsweise das wesentliche Anliegen des Bürgerbegehrens für die Unterzeichner nicht ausreichend klar und präzise formuliert gewesen. Außerdem ginge aus dem Begleittext des Bürgerbegehrens nicht hervor, dass es die Stadt Neu-Ulm nicht mehr in der Hand habe, über den Austritt zu entscheiden. Denn über den bereits gestellten Antrag muss der Bayerische Landtag befinden.
Gutachten der Kreisfreiheits-Gegner: Bürgerbegehren nicht zu beanstanden
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens legten heute ihrerseits zwei Rechtsgutachten vor, die belegen, dass die kritisierten Punkte nicht zu beanstanden seien. Sie verwiesen darauf, dass sie insgesamt 3.184 gültige Unterschriften vorgelegt hätten und damit mehr als die erforderlichen Stimmen zusammen gekommen wären. Ein solch deutliches Signal der Bürger dürfe man nicht ignorieren, wenn man wiedergewählt werden will, sagte Klaus Rederer, der Sprecher der Bürgerinitiative „So geht’s net“ in Richtung der Stadträte.
Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen rechtliche Schritte prüfen
Die Stadträte folgten schließlich dennoch der Einschätzung der von der Stadt Neu-Ulm beauftragten Gutachter und lehnten das Bürgerbegehren als unzulässig ab. Die Initiatoren hatten bereits vor der Stadtratssitzung angekündigt, dass sie im Falle einer Nichtzulassung rechtliche Schritte prüfen und gegebenenfalls vor das Verwaltungsgericht ziehen zu wollen. Was genau passieren wird, soll bis zum morgigen Donnerstag (17.05.18) feststehen.