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Erzieherin in einer Kita

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Muss München Eltern Luxus-Kita bezahlen?

Seit 2013 hat jedes Kind im Alter von einem bis drei Jahren einen einklagbaren Anspruch auf einen Kita-Platz. Ein solcher Fall aus München wird heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt: Ein Präzedenzfall. Von Gerhard Brack

Die Familie war mit ihrem knapp dreijährigen Kind 2014 nach München gezogen – und hatte sich bereits ein halbes Jahr im Voraus um einen Krippenplatz beworben.

Kein Betreuungsplatz in der Nähe

Doch die Stadt konnte zunächst keinen zumutbaren Betreuungsplatz zur Verfügung stellen: Die Eltern hätten 30 Minuten lang in der U-Bahn zur Tagesmutter fahren müssen, fußläufig erreichbar war keines der insgesamt sechs Angebote der Stadt. Also brachten die Eltern ihren Sprössling in einer privaten Luxus-Kita in der Nähe unter. Kostenpunkt: 1.380 Euro pro Monat. Mit dabei: zweisprachige Erziehung und Kinderyoga. Von dem Geld für die Betreuung wollten die Eltern möglichst viel wiederhaben – und klagten.

Bayerisches Verwaltungsgericht urteilt zugunsten der Eltern

Das Bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach sah den Fall vor einem Jahr ganz klar: die Familie habe ja gar keine Alternative gehabt, als das Kind in die private Kita zu geben. Für den Luxus und den Preis könnten die Eltern nichts, also müsse die Stadt München die Mehrkosten im Unterschied zum städtischen Kita-Platz ersetzen – immerhin 1.000 Euro pro Monat.

Stadt München befürchtet Kosten in Millionenhöhe für Luxusbetreuung

Die Stadt München ging in Revision, und so treffen sich die Kontrahenten heute Mittag vor Gericht wieder. Dann wird wohl auch höchstrichterlich geklärt: kann man den Eltern einen Weg von einer Stunde hin und zurück zur Kita zumuten?

Im Vorfeld verweist die Stadt darauf, sie habe zum Betreuungsanspruch von Kindern bis drei Jahren bereits 144 Verfahren mit 106 Klägern geführt und davon bisher 109 Verfahren gewonnen beziehungsweise hätten die Kläger die Klage zurückgenommen. Zwei Verfahren verlor die Stadt bislang, beide aber noch nicht rechtskräftig.

Sollte das Ansbacher Urteil bestätigt werden, dann befürchtet die Stadt München eine Klagewelle. Die könnte sie Schätzungen zufolge pro Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag kosten.