Wie Burkhard Pöpperl, der Leitende Oberstaatsanwalt in Aschaffenburg, mitteilte, sei bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen Gaffers bei ihm eingegangen. Auch sehe die Staatsanwaltschaft derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute. Es bestehe deshalb auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen.
Kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
Auf den Bildern und Filmen sei zu erkennen, dass die Gaffer in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht worden seien, wobei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen wurden. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr könne hierdurch nicht festgestellt werden. Anschließend seien die jeweiligen Fahrer von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht worden.
Hintergrund:
Am 9. November war einem Feuerwehrmann bei den Bergungsarbeiten nach einem schweren Lkw-Unfall mit drei Todesopfern der Kragen geplatzt, als mehrere Lkw-Fahrer ihre Handys gezückt und das Geschehen gefilmt hatten. Er spritzte mit einem Feuerwehrschlauch gegen deren Beifahrerfenster.